Zum 01. Januar 2018 wird der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundesweit einge­führt. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß § 130a ZPO, § 32a StPO Anträge und sonstige Schriftsätze rechtsverbindlich in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Die Vorschrift findet in sämtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 14 Abs. 2 FamFG) und der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung. Eine einfache E-Mail reicht nach den genannten Vorschriften nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Hierzu muss man vielmehr entweder das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder aber einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. beA oder DE-Mail) nutzen.

 

Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können

• Klagen,
• vorbereitende Schriftsätze,
• Anträge und
• sonstige Dokumente

nicht wirksam an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.

Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr externer Link, öffnet neues Browserfenster

Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

Kommunikation mit der Justizverwaltung

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation über dieselben Kommunikationswege wie in Rechtssachen möglich.

Zusätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Kommunikation mit der Justizverwaltung:

  • Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten, finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate PDF
  • EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur

Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen.


Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster erreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz.

Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln.

Weitere Informationen finden Sie im Justizportal.: Mein Justizpostfach externer Link, öffnet neues Browserfenster