Tragen einer medizinischen Maske empfohlen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wenn Sie das Gericht aufsuchen, empfehlen wir Ihnen dringend das Tragen einer medizinischen Maske, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m sowie die persönlichen Hygienemaßnahmen (Handhygiene, Hust- Nießetikette), um sich und andere vor Infektionen zu schützen.
Im Rahmen von Sitzungen/Verhandlungen entscheidet die/der Vorsitzende darüber, inwieweit eine medizinische Maske dort getragen werden muss/darf.
Der Direktor des Amtsgerichts
Feyerabend
Der Direktor des Arbeitsgerichts
Dr. Tiedemann