Tragen einer medizinischen Maske empfohlen

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wenn Sie das Gericht aufsuchen, empfehlen wir Ihnen dringend das Tragen einer medizinischen Maske, die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m sowie die persönlichen Hygienemaßnahmen (Handhygiene, Hust- Nießetikette), um sich und andere vor Infektionen zu schützen.

 

Im Rahmen von Sitzungen/Verhandlungen entscheidet die/der Vorsitzende darüber, inwieweit eine medizinische Maske dort getragen werden muss/darf.

 

 

Der Direktor des Amtsgerichts

Feyerabend

Der Direktor des Arbeitsgerichts

Dr. Tiedemann