Sprechzeiten Quelle: Amtsgericht Siegburg

Bitte beachten Sie auch, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts Siegburg eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Publikumszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.

 

Unsere Sprechzeiten sind wie folgt:

Montag:      08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag:     08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Hiervon abweichend sind die Vormittagssprechzeiten der Rechtsantragstelle (Zimmer 1) lediglich in der Zeit von 08:30 - 11:30 Uhr.

 

Wichtige Änderung:

In der Zeit vom 13. - 17.04.2026 ist Aufgrund einer technischen Umstellung keine mündliche Antragstellung in Beratungshilfesachen möglich.Es besteht jedoch weiter die Möglichkeit, den Antrag schriftlich oder über einen Anwalt zu stellen. Antragsformulare finden Sie auf unserer Internetseite unter Beratungshilfe

 Ab dem 20.04.2026 benötigen Sie zur mündlichen Antragstellung einen Termin. Diesen können Sie unter Online-Terminbuchung buchen.

Für die Beantragung eines Erbscheines oder eines Testamentsvollstreckerzeugnis wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.

Zweckmäßig ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere in Nachlassachen. Dieser kann sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Dies gilt insbesondere, wenn Termine außerhalb der oben genannten Sprechzeiten vereinbart werden sollen. Beachten Sie dabei bitte die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer.

 

Das Amtsgerichtsgebäude ist geöffnet:

montags bis dienstags:   von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs bis freitags:   von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr;

Bei länger andauernden öffentlichen Verhandlungen bleibt das Gerichtsgebäude bis zu deren Ende geöffnet.

 

Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag und Dienstag, 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag, 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt folgende Regelung:

Zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet. Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende

Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden Sprechzeiten oder unter der angegebenen Telefaxnummer eingereicht werden:

 

Amtsgericht Bonn
Wilhelmstraße 21
53111 Bonn

Telefax: 0228 702-2929

Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr