Zum 01. Januar 2018 wird der elektronische Rechtsverkehr (ERV) in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bundesweit einge­führt. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß § 130a ZPO, § 32a StPO Anträge und sonstige Schriftsätze rechtsverbindlich in elektronischer Form bei den Gerichten eingereicht werden. Die Vorschrift findet in sämtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 14 Abs. 2 FamFG) und der Strafprozessordnung (StPO) Anwendung. Eine einfache E-Mail reicht nach den genannten Vorschriften nicht aus, um wirksam elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Hierzu muss man vielmehr entweder das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder aber einen sicheren Übermittlungsweg (z.B. beA oder DE-Mail) nutzen.

 

Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

Kommunikation mit der Justizverwaltung

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und dem De-Mail-Gesetz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:

  • DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis

  • Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

  • EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.