Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab sofort können Sie für Kirchenaustritte und Gutachteneinsichten in Zwangsversteigerungssachen online Termine buchen.

HINWEIS: Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Hierzu weist das Amtsgericht Siegburg auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

oder

  • bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt. #Kirchenaustritte#