Zur Zeit ist keine Kartenzahlung möglich.
Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen eine Rechnung von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) (Tel.-Nr. 02381 272 6333) übersandt wird. Die Zentrale Zahlstelle Justiz zieht für das Amtsgericht Siegburg die ausstehenden Rechnungen ein. Selbstverständlich gibt es jedoch auch beim Amtsgericht Siegburg eine Zahlstelle (Raum 101). Hier können Barbeträge eingezahlt werden. Bei Überweisungen an das Amtsgericht Siegburg - außer für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen - richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an folgenden Empfänger:
Kontoinhaber: Amtsgericht Siegburg
IBAN: DE95370100500011360504
BIC: PBNKDEFF370 (Postbank Köln)
Bankverbindung bzw. Kontoführung für Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen
Kontoinhaber: Landeshauptkasse NRW
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD (Landesbank Hessen-Thüringen)
Als Verwendungszweck müssen angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts "AG Siegburg"
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens (also z.B. "42 K xxx/xx")
3. das Stichwort "Sicherheit"
4. der Tag des Versteigerungstermins
Nur wenn dem Versteigerungsgericht im Versteigerungstermin der Zahlungsnachweis vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Bitte beachten Sie die Dauer des Überweisungsweges und der justizinternen kassentechnischen Abwicklung der Zahlung. Das Versteigerungsgericht hat darauf keinen Einfluss.
Auch bei der Abwicklung der Rückerstattung muss mit einem Zeitaufwand von 14 Tagen gerechnet werden.
