Geld Quelle: Amtsgericht Siegburg

Zur Zeit ist, wegen einer technischen Störung, keine Kartenzahlung möglich.

Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen eine Rechnung von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) (Tel.-Nr. 02381 272 6333) übersandt wird. Die Zentrale Zahlstelle Justiz zieht für das Amtsgericht Siegburg die ausstehenden Rechnungen ein. Selbstverständlich gibt es jedoch auch beim Amtsgericht Siegburg eine Zahlstelle (Raum 101). Hier können Barbeträge eingezahlt werden. Bei Überweisungen an das Amtsgericht Siegburg - außer für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen -  richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an folgenden Empfänger:

Amtsgericht Siegburg
Postbank Köln

IBAN: DE95370100500011360504
BIC: PBNKDEFF370

 

Bankverbindung bzw. Kontoführung für Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen

Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) (Empfänger)
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD


Als Verwendungszweck müssen angegeben werden: 1. der Name des Amtsgerichts "AG Siegburg"
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens (also z.B. "42 K xxx/xx")
3. das Stichwort "Sicherheit"
4. der Tag des Versteigerungstermins

Nur wenn dem Versteigerungsgericht im Versteigerungstermin der Zahlungsnachweis vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Bitte beachten Sie die Dauer des Überweisungsweges und der justizinternen kassentechnischen Abwicklung der Zahlung. Das Versteigerungsgericht hat darauf keinen Einfluss.

Auch bei der Abwicklung der Rückerstattung muss mit einem Zeitaufwand von 14 Tagen gerechnet werden.