Gefälschte oder unberechtigte Kostenrechnungen in Registersachen
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Betrüger Veröffentlichungen von Eintragungen im öffentlich zugänglichen Handelsregister nutzen, um den Unternehmen eine vermeintliche Kostenrechnung/Zahlungs-aufforderung des Amtsgerichts zuzusenden.
Zudem treten auch immer häufiger diverse Unternehmen auf - teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Domain-Namen (zum Beispiel www.handelsregisterbekanntmachungen.de ) -, die „Leistungen“ wie zum Beispiel die Eintragung in nichtamtliche Register, Kreditkartenzahlungen oder ähnliches anbieten.
Die Angebote, Zahlungsaufforderungen beziehungsweise Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare und enthalten zum Teil auch einen Warnhinweis, der diesem nachempfunden ist.
Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Die Ablehnung dieser Angebote hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirkung der amtlichen Veröffentlichungen.
Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, dass Abrechnungen der Registergerichte für Registereintragungen ausschließlich durch das Amtsgericht Siegburg über die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm (Bankverbindung: IBAN DE84 4400 0000 0041 0015 09) erfolgen.
Es kommt auch vor, dass Betrüger den Abruf eines Registerauszugs in Rechnung stellen, gerne auch in Verbindung mit einer sog. Abo-Falle.
Unser Hinweis dazu: Der Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder ist immer kostenfrei.
Empfängern gefälschter oder unberechtigter Kostenrechnungen in Registersachen wird empfohlen, die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.