Beratungshilfe

Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis:

Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

  • Vordruck "Antrag auf Beratungshilfe" externer Link, öffnet neues Browserfenster
    und weitere Formulare zur Beratungshilfe im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Flyer externer Link, öffnet neues Browserfenster
    Die Beratungshilfe. Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen.

Aktueller Hinweis: 

Eine mündliche Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich 

Sie können Anträge auf Gewährung von Beratungshilfe daneben auch schriftlich stellen; dies kann auch über die beratende Person (§ 6 Abs. 2 Beratungshilfegesetz) erfolgen. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Justiz NRW.

Für Beratungshilfesachen ist im Amtsgericht Siegburg die Abteilung 52 zuständig.


Es erfolgt dort keine telefonische oder mündliche Beratung! Es werden nur Auskünfte zu den grundsätzlichen Voraussetzungen einer Antragstellung oder zum Sachstand laufender Verfahren erteilt. Wer ist mein Ansprechpartner?