Das Aufgebotsverfahren dient dazu, bestimmte Urkunden für kraftlos zu erklären oder unbekannte Berechtigte von ihrer Rechtsposition auszuschließen. Wenn z.B. Sparbücher, Grundschuld- oder Hypothekenbriefe verloren gehen, kann man beantragen, dass diese für kraftlos erklärt werden. Das Aufgebotsverfahren dauert im Allgemeinen drei bis sechs Monate.

Im Verfahren erfolgt eine öffentliche Aufforderung des Gerichts zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt durch Aushang an der hiesigen Gerichtstafel sowie durch einmalige Veröffentlichung in dem Elektronischen Bundesanzeiger.

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts gestellt werden. In der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt.

Folgende Formulare können Sie beim Amtsgericht Siegburg nutzen:

  • Antrag Sparurkunde PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Antrag auf Eröffnung eines Aufgebotsverfahrens betreffend eine Sparurkunde
  • Antrag Sparurkunde Erben PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Antrag auf Eröffnung eines Aufgebotsverfahrens betreffend eine Sparurkunde für Erben