Wie sämtliche Amtsgerichte in NRW veröffentlicht auch das Amtsgericht Siegburg die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine nur noch im Internet im bundesweiten Justizportal.
Dort können Interessenten in den meisten Fällen Gutachten, Exposees und Fotos einsehen und erhalten für Karten und Luftbilder einen vereinfachten Zugriff auf den Geodatenserver. Ferner können Immobilien aufgrund diverser Kriterien (z.B. Art des Objekts, Lage) gesucht werden.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zusätzlich einen Schnellzugriff auf die nächsten 10 Versteigerungstermine des Amtsgerichts Siegburg. Durch Anklicken der Objektart gelangen Sie direkt zu den detaillierten Informationen im ZVG-Portal.
Das bundesweite Portal für Zwangsversteigerungen (http://www.zvg-portal.de/)
Veröffentlichung der Versteigerungstermine und detaillierte Informationen zu den Immobilien
Hinweise für Bietinteressenten:
Der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes wird durch das Gericht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wurde. Das Gutachten kann nach telefonischer Rücksprache auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Eine Besichtigung des Versteigerungsobjektes kann das Gericht nicht vermitteln. Für Gebote, die nur im Versteigerungstermin abgegeben werden können, sind grundsätzlich 50 % des festgesetzten Verkehrswertes als untere Grenze anzusehen.Bieter müssen sich im Versteigerungstermin durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Soll für nicht im Versteigerungstermin anwesende Dritte geboten werden - dies gilt auch für den Ehegatten -, muss eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht vorgelegt werden. Firmenvertreter müssen Ihre Vertretungsberechtigung durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachweisen (nicht älter als 3 Wochen). Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Seit dem 16. Februar 2007 kann die Sicherheitsleistung nur noch durch- einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck, - eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder - vorherige Überweisung an die Gerichtskasse geleistet werden. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Eine vorherige Überweisung der Sicherheitsleistung muss auf das Konto der Oberjustizkasse Hamm (Empfänger) erfolgen. Die Bankverbindung lautet:
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
Konto-Nr. 1474816
BLZ: 300 500 00
BIC: WELADEDD
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
Als Verwendungszweck müssen angegeben werden:
1. der Name des Amtsgerichts "AG Siegburg"
2. das Geschäftszeichen des Verfahrens (also z.B. "42 K xxx/xx")
3. das Stichwort "Sicherheit"
4. der Tag des Versteigerungstermins
Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann unmittelbar von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Gerichtskasse im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Gerichtskasse zurück überwiesen. Ist die Sicherheit nicht von dem Konto des Bieters überwiesen worden (sondern beispielsweise vom Konto des Ehepartners), wird zusätzlich eine Zweckbestimmung des Kontoinhabers benötigt.Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, die Ihnen auch den Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft beschafft.
Neben dem Gebot sind von dem Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Die Höhe der Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags und der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Höhe des Meistgebotes. Die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch werden nach dem Verkehrswert bzw. nach dem höheren Gebot berechnet.
Der Ersteher muss das Gebot, abzüglich einer geleisteten Sicherheit, von der Erteilung des Zuschlags an mit 4 % verzinsen und ca. 6 bis 8 Wochen nach der Zuschlagserteilung an das Gericht überweisen.
Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.
Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise über den grundsätzlichen Verfahrensablauf gegeben werden können. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen. Alle für den Interessenten wichtigen Angaben und die Versteigerungsbedingungen werden im Versteigerungstermin bekanntgegeben und eingehend erörtert.
Formular
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Zwecksbestimmung .pdf